Förderung des kulturellen Films durch
die ULR
Ende 2004 ist u.a.auf
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im schleswig-holsteinischen
Landtag das Landesrundfunkgesetz dahingehend geändert worden,
dass die Förderung des kulturellen Films in Schlesiwg-Holstein
per Gesetz zur ureigenen Pflichtaufgabe der Unabhängigen
Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) definiert
worden ist.
Ich halte diese Novellierung
nicht nur für rechtswidrig, was ich in den anliegenden Schreiben
ausführlich erläutere, m.E. ist den zu fördernden Vereinen
mit dieser Gesetzesänderung vielmehr ein wirklicher Bärendienst
erwiesen worden..
Stellungnahme
gegenüber den Grünen
juristische
Beurteilung der Novellierung