Förderung des kulturellen Films durch die ULR

Ende 2004 ist u.a.auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag das Landesrundfunkgesetz dahingehend geändert worden, dass die Förderung des kulturellen Films in Schlesiwg-Holstein per Gesetz zur ureigenen Pflichtaufgabe der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) definiert worden ist.

Ich halte diese Novellierung nicht nur für rechtswidrig, was ich in den anliegenden Schreiben ausführlich erläutere, m.E. ist den zu fördernden Vereinen mit dieser Gesetzesänderung vielmehr ein wirklicher Bärendienst erwiesen worden..

 

Stellungnahme gegenüber den Grünen

juristische Beurteilung der Novellierung


Grün wirkt.