Eckpunkte einer künftigen Arbeit im Medienrat der ULR
(Auszug aus meinem Bewerbungsschreiben für die Wiederwahl in den Medienrat vom Mai 2005)

 

einheitliche Medienkontrolle

Derzeit sind die Landesmedienanstalten nur für die Kontrolle der privaten Rundfunkan-bieter zuständig. Reguliert wird de facto nach unterschiedlichen Kriterien, was die Ahndung von Verstößen erheblich erschwert. Eine einheitliche – und damit sicherlich effizientere - Kontrolle in Form einer gemeinsamen und unabhängigen Instanz, die über beide Teile des Dualen Systems wacht, wäre daher nicht nur wünschenswert, sondern auch äußerst sinnvoll. Diese würde den Jugendmedienschutz ebenso stärken wie sie Werbeverstöße bzw. - ganz aktuell - Schleichwerbung effektiver bekämpfen könnte.

Strukturreform der Landesmedienanstalten

Die bestehenden Strukturen der Landesmedienanstalten haben sich in den vergangenen Jahren als zunehmend ineffektiv erwiesen. Den neuen Aufgaben – Überwachung der Neuen Medien, Förderung der Medienkompetenz etc. - tragen sie zudem nur ungenügend Rechnung. Sie sind leider außerdem vielerorts primär einer regionalen Standortpolitik unterworfen und stehen damit immer wieder zurecht in der Kritik.

Die Forderung nach einer einheitlichen Medienkontrolle könnte aber den konkreten Anlass geben, diese sich oft scheinbar nur noch selbst ernährenden Strukturen aufzubrechen und die Kontrollinstanzen zum Wohle der Konsumenten insgesamt neu zu ordnen. Denkbar wäre beispielsweise als erster Schritt eine Verringerung der Anzahl der Anstalten auf sieben – analog zu den bestehenden großen öffentlich-rechtlichen Anstalten – und die Übertragung der Lizenzierung und Überwachung der bundesweiten Rundfunkanbieter auf einen

Medien- und Kommunikationsrat

Medienpolitik bedeutet derzeit primär Standortpolitik. Jede Landesmedienanstalt ist darauf bedacht, diejenigen Anbieter zu hofieren, die bei ihr lizenziert worden oder niedergelassen sind. In der Folge sinkt die Bereitschaft, beispielsweise Vergehen der Anbieter zu verfolgen oder zu ahnden – zum Teil mit fatalen Folgen nicht nur für den Jugendschutz, sondern auch für die Programminhalte. Eine bundesweiter Medien-und Kommunikationsrat könnte dieser Misere Abhilfe schaffen, einheitliche Richtlinien verfolgen und somit eine effizientere Kontrolle ermöglichen. Zudem wäre sie von regionalen Standortinteressen befreit.

Kabel und Kabelbelegung

Die Kabel Deutschland GmbH (KDG) - de facto Monopolistin im deutschen Kabelnetz - hat begonnen, ihr Netz Kanal für Kanal zu digitalisieren. Ein Prozess, der sich allerdings über Jahre, wenn nicht gar über Jahrzehnte, hinziehen dürfte. Ob der derzeitigen Unternehmens-strategie der KDG steht zu befürchten, dass zunächst alle nicht quotenträchtigen Programme - allen voran Information, Kultur, Nachrichten etc. - aus dem analogen Kabel in sogenannte digitale Bouquets verschoben werden, wo sie nur von der bislang noch geringen Anzahl der Nutzer, die über einen digitalen Kabelreceiver verfügen, empfangen werden können. Verschärfend ist in diesem Zusammenhang zu konstatieren, dass die meisten “inhaltsschweren” Programme nicht zu den sogen. “must-carry”-Programmen gehören, sondern zu jenen Programmen, die aus den Kabelnetzen gestrichen werden können. Diese Vorgehensweise ist angesichts der allgemeinen inhaltlichen “Verflachung” des Rundfunk-Angebotes nicht hinzunehmen. Es bedürfte daher z.B. einer gesetzlichen Initiative, die die Kabelanbieter verpflichtet, bis zur endgültigen Abschaltung des analogen Kabelnetzes die technisch mögliche und somit eine hinreichende Anzahl von Kabelkanälen zur Verfügung zu stellen, damit im Kabel nicht nur Programmvielfalt, sondern vor allem Programmqualität Berücksichtigung findet.

Offene Kanäle

Die Offenen Kanäle haben sich in den letzten 10 Jahren als bürgernahes Medium etabliert. Sie sind vielerorts nicht mehr aus dem politischen und kulturellen Leben wegzudenken. Sie erfüllen ihre Aufgaben jedoch nicht nur durch die Verbreitung von Inhalten, die von den kommerziellen Anbietern oft ignoriert werden, sondern leisten auch äußerst wertvolle Arbeit im Bereich der Medienkompetenzförderung. Das Prinzip der Offenen Kanäle zu erhalten muss auch in Zeiten knapper Kassen und sinkender Einnahmen bei den Landesmedienanstalten einen sehr hohen Stellenwert haben. Da aber ihre Akzeptanz weiter steigt und somit höhere Ausgaben erforderlich werden, muss auch über eine Gegenfinanzierung nachgedacht werden. Diese könnte z.B. in einer gewissen Teilprofessionalisierung oder auch in der Zulassung von Sponsoring und Werbung liegen, ohne die eigentliche Intention dieses Bürgermediums wesentlich zu verändern.

Filmförderung

Diese unterteilt sich im Falle der ULR in zwei Bereiche: in eine Förderung des eher professionellen Films, stellvertretend durch die MSH, und in eine inzwischen gesetzlich verankerte Förderung des kulturellen Films. Bei weiter sinkenden Einnahmen müsste insbesondere die Förderung durch die MSH einer intensiven Prüfung unterzogen werden, da sich irgendwann sonst die konkrete, aber nicht wünschenswerte Entscheidung zwischen einer Einschränkung der Filmförderung oder des Offenen Kanals stellen könnte.

Die letztes Jahr von den Grünen eingebrachte gesetzliche Verankerung der Förderung des kulturellen Films wiederum könnte aber Probleme aufwerfen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht völlig überschaubar sind. Jenseits dieser mehrheitlich juristischen Aspekte ist zudem zu befürchten, dass die neuen Förderungsbestimmungen bei nächster Gelegenheit wieder aus dem LRG gestrichen werden könnten. Für diesen worse-case ist zumindest sicherzustellen, dass die bisherige und erfolgreiche freiwillige Förderungspraxis der ULR erhalten bleiben kann und nicht auch noch eingespart wird.


Die hier skizzierten Themen - und sicherlich noch eine Menge mehr - möchte ich gerne weiterhin im Medienrat der ULR als einziger Grüner vertreten - fair, konstruktiv, schützend im Sinne der RundfunknutzerInnen, immer im Dialog mit den Anbietern (ohne die es nicht funktionieren wird), aber notfalls eben auch hart im Detail und in der Sache.

 


Grün wirkt.