Eckpunkte einer künftigen Arbeit im
Medienrat der ULR
(Auszug aus meinem Bewerbungsschreiben für
die Wiederwahl in den Medienrat vom Mai 2005)
einheitliche
Medienkontrolle
Derzeit sind die Landesmedienanstalten
nur für die Kontrolle der privaten Rundfunkan-bieter zuständig.
Reguliert wird de facto nach unterschiedlichen Kriterien,
was die Ahndung von Verstößen erheblich erschwert. Eine
einheitliche – und damit sicherlich effizientere - Kontrolle
in Form einer gemeinsamen und unabhängigen Instanz, die
über beide Teile des Dualen Systems wacht, wäre daher nicht
nur wünschenswert, sondern auch äußerst sinnvoll. Diese
würde den Jugendmedienschutz ebenso stärken wie sie Werbeverstöße
bzw. - ganz aktuell - Schleichwerbung effektiver bekämpfen
könnte.
Strukturreform der Landesmedienanstalten
Die bestehenden Strukturen der Landesmedienanstalten
haben sich in den vergangenen Jahren als zunehmend ineffektiv
erwiesen. Den neuen Aufgaben – Überwachung der Neuen Medien,
Förderung der Medienkompetenz etc. - tragen sie zudem nur
ungenügend Rechnung. Sie sind leider außerdem vielerorts
primär einer regionalen Standortpolitik unterworfen und
stehen damit immer wieder zurecht in der Kritik.
Die Forderung nach einer einheitlichen
Medienkontrolle könnte aber den konkreten Anlass geben,
diese sich oft scheinbar nur noch selbst ernährenden Strukturen
aufzubrechen und die Kontrollinstanzen zum Wohle der Konsumenten
insgesamt neu zu ordnen. Denkbar wäre beispielsweise als
erster Schritt eine Verringerung der Anzahl der Anstalten
auf sieben – analog zu den bestehenden großen öffentlich-rechtlichen
Anstalten – und die Übertragung der Lizenzierung und Überwachung
der bundesweiten Rundfunkanbieter auf einen
Medien- und Kommunikationsrat
Medienpolitik bedeutet derzeit primär
Standortpolitik. Jede Landesmedienanstalt ist darauf bedacht,
diejenigen Anbieter zu hofieren, die bei ihr lizenziert
worden oder niedergelassen sind. In der Folge sinkt die
Bereitschaft, beispielsweise Vergehen der Anbieter zu verfolgen
oder zu ahnden – zum Teil mit fatalen Folgen nicht nur für
den Jugendschutz, sondern auch für die Programminhalte.
Eine bundesweiter Medien-und Kommunikationsrat könnte dieser
Misere Abhilfe schaffen, einheitliche Richtlinien verfolgen
und somit eine effizientere Kontrolle ermöglichen. Zudem
wäre sie von regionalen Standortinteressen befreit.
Kabel und Kabelbelegung
Die Kabel Deutschland GmbH (KDG)
- de facto Monopolistin im deutschen Kabelnetz - hat begonnen,
ihr Netz Kanal für Kanal zu digitalisieren. Ein Prozess,
der sich allerdings über Jahre, wenn nicht gar über Jahrzehnte,
hinziehen dürfte. Ob der derzeitigen Unternehmens-strategie
der KDG steht zu befürchten, dass zunächst alle nicht quotenträchtigen
Programme - allen voran Information, Kultur, Nachrichten
etc. - aus dem analogen Kabel in sogenannte digitale Bouquets
verschoben werden, wo sie nur von der bislang noch geringen
Anzahl der Nutzer, die über einen digitalen Kabelreceiver
verfügen, empfangen werden können. Verschärfend ist in diesem
Zusammenhang zu konstatieren, dass die meisten “inhaltsschweren”
Programme nicht zu den sogen. “must-carry”-Programmen gehören,
sondern zu jenen Programmen, die aus den Kabelnetzen gestrichen
werden können. Diese Vorgehensweise ist angesichts der allgemeinen
inhaltlichen “Verflachung” des Rundfunk-Angebotes nicht
hinzunehmen. Es bedürfte daher z.B. einer gesetzlichen Initiative,
die die Kabelanbieter verpflichtet, bis zur endgültigen
Abschaltung des analogen Kabelnetzes die technisch mögliche
und somit eine hinreichende Anzahl von Kabelkanälen zur
Verfügung zu stellen, damit im Kabel nicht nur Programmvielfalt,
sondern vor allem Programmqualität Berücksichtigung findet.
Offene Kanäle
Die Offenen Kanäle haben sich in
den letzten 10 Jahren als bürgernahes Medium etabliert.
Sie sind vielerorts nicht mehr aus dem politischen und kulturellen
Leben wegzudenken. Sie erfüllen ihre Aufgaben jedoch nicht
nur durch die Verbreitung von Inhalten, die von den kommerziellen
Anbietern oft ignoriert werden, sondern leisten auch äußerst
wertvolle Arbeit im Bereich der Medienkompetenzförderung.
Das Prinzip der Offenen Kanäle zu erhalten muss auch in
Zeiten knapper Kassen und sinkender Einnahmen bei den Landesmedienanstalten
einen sehr hohen Stellenwert haben. Da aber ihre Akzeptanz
weiter steigt und somit höhere Ausgaben erforderlich werden,
muss auch über eine Gegenfinanzierung nachgedacht werden.
Diese könnte z.B. in einer gewissen Teilprofessionalisierung
oder auch in der Zulassung von Sponsoring und Werbung liegen,
ohne die eigentliche Intention dieses Bürgermediums wesentlich
zu verändern.
Filmförderung
Diese unterteilt sich im Falle der
ULR in zwei Bereiche: in eine Förderung des eher professionellen
Films, stellvertretend durch die MSH, und in eine inzwischen
gesetzlich verankerte Förderung des kulturellen Films. Bei
weiter sinkenden Einnahmen müsste insbesondere die Förderung
durch die MSH einer intensiven Prüfung unterzogen werden,
da sich irgendwann sonst die konkrete, aber nicht wünschenswerte
Entscheidung zwischen einer Einschränkung der Filmförderung
oder des Offenen Kanals stellen könnte.
Die letztes Jahr von den Grünen eingebrachte
gesetzliche Verankerung der Förderung des kulturellen Films
wiederum könnte aber Probleme aufwerfen, die zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht völlig überschaubar sind. Jenseits
dieser mehrheitlich juristischen Aspekte ist zudem zu befürchten,
dass die neuen Förderungsbestimmungen bei nächster Gelegenheit
wieder aus dem LRG gestrichen werden könnten. Für diesen
worse-case ist zumindest sicherzustellen, dass die bisherige
und erfolgreiche freiwillige Förderungspraxis der ULR erhalten
bleiben kann und nicht auch noch eingespart wird.
Die hier skizzierten Themen - und sicherlich
noch eine Menge mehr - möchte ich gerne weiterhin im Medienrat
der ULR als einziger Grüner vertreten - fair, konstruktiv,
schützend im Sinne der RundfunknutzerInnen, immer im Dialog
mit den Anbietern (ohne die es nicht funktionieren wird),
aber notfalls eben auch hart im Detail und in der Sache.